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REMplus / Real Estate Management – Ihre kompetente, verlässliche Immobilienverwaltung im Westen Österreichs. Die Einsatzgebiete umfassen Treuhandbuchhaltung, Verwaltung der Liegenschaft, Vertretung der Eigentümergemeinschaft, Controlling, Dienstgeberverträge uvm.

 

LEISTUNGEN

 
 

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Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 idf WRN 2009, sowie nach den von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder erlassenen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung
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Führung eines Treuhandkontos bei einer österreichischen Bank Ihrer Wahl, wobei der Zahlungsverkehr durch elektronisches Banking abgewickelt wird und somit Bankbuchungsspesen eingespart werden. Über dieses Konto werden alle Ein- und Ausgänge der Liegenschaft abgewickelt, sodass eine genaue Kontrolle jederzeit möglich ist
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Führung einer Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen.

 

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Erstellung einer übersichtlichen Jahresabrechnung zum Ende eines jeden Kalenderjahres nach den Empfehlungen der ÖNORM A 4000 und Versendung derselben an alle Wohnungseigentümer.

 

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Vorschreibung von quartalweise zu leistenden Akontierungen für alle Aufwendungen der Liegenschaft auf der Basis der erstellten Vorausschau (Wirtschaftsplan) und Einzug dieser Kosten mittels Bankeinzug oder Dauerauftrag.

 

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Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und Finanzbehörden.

 

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Verfassung und Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung beim örtlich zuständigen Finanzamt.

 

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Führung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs. Zustellungen werden an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Wohnungseigentümers vorgenommen.

 

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Verwaltung der Rücklage, fruchtbringende Anlage auf den Namen der Eigentümergemeinschaft.

 

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Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Wohnanlage.

 

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Abhaltung von Eigentümerversammlungen.

 

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Abschluss, Überwachung und Angleichung des Versicherungsschutzes der Wohnanlage, Behebung von Versicherungsschäden und Durchsetzung der Schadenersatzansprüche bei der Versicherung.

 

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Kontrolle der Akontierungen und ordnungsgemäße Durchführung eines Mahnwesens nach kaufmännischen Grundsätzen, wobei 14-tägig gemahnt wird.

 

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Information der übrigen Eigentümer, bei gravierendem Zahlungsverzug eines Miteigentümers, sowie die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem säumigen Zahler.

 

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Archivierung des gesamten mit der Liegenschaft zusammenhängenden Geschäftsunterlagen auf 7 Jahre.

 

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Veranlassung notwendiger Erhaltungsarbeiten nach den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, bei Vergabe größerer Reparaturen – Einholung mehrerer Kostenvoranschläge
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Erfassung der für die Wärmelieferung anfallende Kosten, im Falle vorhandener Messeinrichtungen, Aufteilung und Weitergabe der erforderlichen Daten und gemeinschaftlicher Heizkosten an die Abrechnungsfirma, sodann Übernahme der errechneten Kosten in die Jahresabrechnung.

 

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Dienstgeberverträge gegenüber Hausbesorger, Hausbesorger Lohnabrechnung, Abfuhr der Beträge an das Finanzamt und an die gesetzliche Sozialversicherung.

 

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In dem vereinbarten Verwalterhonorar sind alle hier angeführten Leistungen inbegriffen. Für Zusatzaufträge oder Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung gelten die Richtlinien der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder.

 

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Die Verwaltervollmacht wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, die angeführten Leistungen sind integrierender Bestandteil der Verwaltervollmacht.
Gemäß der Richtlinien des Wohnungseigentumsgesetzes kann der Vertrag jährlich zum Ablauf eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten von beiden Vertragsparteien aufgekündigt werden.